Allgemeine Geschäftsbedingungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle zwischen
der Nick Geringer GmbH (nachfolgend nur Anbieter) und dem Partner geschlossenen
Verträgen. Mit Vertragsschluss erkennt der Partner diese AGB verbindlich an, unabhängig
davon, ob dieser sie tatsächlich zur Kenntnis nimmt. Die AGB haben Vorrang vor etwaigen
Geschäftsbedingungen des Partnern. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des
Partnern werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht Vertragsbestandteil, es sei
denn, der Anbieter stimmt diesen im Einzelfall in Textform zu.
(2) Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der im Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(3) Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der
Textform nach § 126b BGB.
(4) Der Partner versichert, bei Vertragsschluss uneingeschränkt geschäftsfähig zu sein oder
die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters zu haben.
(5) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der
maskulinen, femininen und diversen Sprachform verzichtet. Die Verwendung des Wortes
„Partner" gilt gleichwohl für alle Geschlechter.
(6) Die Vertragssprache ist deutsch.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Bei den beworbenen Produkten und Dienstleistungen auf der Website www.we-build-
brands.de und anderen digitalen und analogen Werbeträgern handelt es sich nicht um ein
verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages (nachfolgend Werbung genannt). Der
Partner wird durch die beworbenen Leistungen aufgefordert, eine Anfrage an den Anbieter
zu senden. Die Anfrage kann telefonisch, per EMail, über Kommunikationsdienstleister wie
z.B. WhatsApp oder über die Website erfolgen. Durch das Versenden der Anfrage kommt
noch kein Vertrag zustande.
(2) Nach Erhalt der Anfrage wird der Anbieter mit dem Partnern einen Gesprächstermin
vereinbaren, um die vertraglichen Konditionen zu besprechen. Der Partner wird darauf
hingewiesen, dass Gesprächstermine i.d.R. über Videokommunikationsplattformen wie z.B.
Zoom aufgezeichnet werden können. Der Anbieter wird den Partnern vorab auf eine
Aufzeichnung hinweisen und nach seinem Einverständnis fragen.
(3) Der Anbieter erstellt anhand des Besprochenen im Rahmen des Gesprächstermins ein
Angebot oder einen Vertragsentwurf, welcher den Preis und den Leistungsumfang
beinhalten. Der Anbieter sendet dem Partner, sofern nichts anderes vereinbart ist, einen
Link per E-Mail, der den Partner zum Angebot/Vertrag führt. Der Partner kann dieses
annehmen. Nimmt der Partner dieses Vertragsangebot nicht an, gilt es als abgelehnt.
(4) Die Parteien sind berechtigt, jederzeit eine Änderung oder Erweiterung des
Leistungsgegenstandes oder des Leistungsumfangs zu vereinbaren.
(5) Diese Vereinbarung bedarf der Textform. Der Partner wird darauf hingewiesen, dass sich
hierdurch etwaige voraussichtliche Leistungszeiten verschieben können und eine
Anpassung des Honorars erfolgen kann. Der Anbieter ist berechtigt, die Änderung oder
Erweiterung unter Aufrechterhaltung des bisherigen Vertrages abzulehnen.
§ 3 Leistungsumfang, Leistungszeitraum
(1) Der Leistungsumfang des Vertrages ergibt sich aus dem vom Partnern angenommenen
Angebot des Auftraggebers bzw. dem mit ihm geschlossenen Vertrag. Der genaue
Leistungszeitraum richtet sich entweder nach dem Zeitpunkt, zu dem der Partner von
seinem Verzicht auf das Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat, oder nach einem im
Angebot festgelegten Datum für den Beginn der Leistung. Sollte keines dieser Daten
zutreffen, wird mit der Übersendung der ersten Rechnung des Auftraggebers an den
Partnern spätestens der Beginn des Leistungszeitraums bestimmt. Es wird betont, dass der
Auftraggeber ausschließlich zur Erbringung der im Angebot festgelegten Leistung
verpflichtet und berechtigt ist.
(2) Das Pausieren oder Verschieben der Leistungszeiten bedarf der Vereinbarung.
(3) Der Anbieter informiert den Partnern vor Vertragsschluss über etwaige
Systemvoraussetzungen, die für die Durchführung des Vertrages notwendig sind.
(4) Der Partner wird darauf hingewiesen, dass bei der vereinbarten Leistungserbringung
nicht die Erzielung eines persönlichen, wirtschaftlichen, unternehmerischen oder sonstigen
Erfolges geschuldet wird.
(5) Der Anbieter stellt dem Partnern Zugangsdaten zur Verfügung, mit der sich der Partner in
dem digitalen Teilnehmerbereich anmelden kann.
a. Umfasst der Leistungsumfang das zur Verfügung stellen von digitalen Videos, stehen dem
Partnern nur die Zugangsdaten zur Verfügung, die ihm das Anschauen der Videos
ermöglichen.
b. Umfasst der Leistungsumfang die Teilnahme an Webinaren, kann sich der Partner mit
den Zugangsdaten nur in die virtuellen Webinar-Räume einwählen.
(6) Der Partner und der Anbieter vereinbaren einen Termin, in dem eine Einweisung des
Partnern in den Teilnehmerbereich erfolgt. Umfasst der Leistungsgegenstand sowohl den
Zugang zu den Videos als auch die Teilnahme an den Webinaren, erhält er zwei Zugänge
entsprechend der lit. a und b.
(7) Der Partner wird darauf hingewiesen, dass der Videokurs und die Webinare unabhängig
voneinander sind und separat gebucht werden können. Ein Zusammenhang der jeweiligen
Leistungen besteht nicht und wird auch nicht hergestellt.
(8) Der Anbieter stellt dem Partnern die Videos entsprechend des vereinbarten
Leistungsgegenstandes (im Folgenden nur Inhalte) zur Verfügung. Einen Anspruch auf
einen bestimmten Umfang und/oder eine bestimmte Art der Inhalte besteht nicht.
(9) Umfasst der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang die Videos, wird der Partner darauf
hingewiesen, dass er keinen Anspruch darauf hat, hierzu Fragen zu stellen, Erläuterungen
oder sonstige inhaltliche Hilfestellungen des Anbieters zu erhalten. Der Anbieter unterstützt
den Partnern nicht bei der praktischen Umsetzung der in den Videos gezeigten Inhalte.
(10) Der Anbieter teilt dem Partnern vor Abschluss des Vertrages mit, über welche Plattform
die Webinare stattfinden. Der Partner hat keinen Anspruch auf die Verwendung einer
bestimmten Plattform. Sollte der Anbieter während der Vertragslaufzeit den Anbieter
wechseln, wird er den Partnern hierüber vorab informieren. Der Anbieter hat bei einem
Wechsel der Plattform die Interessen des Partnern zu berücksichtigen.
(11) Der Partner hat keinen Anspruch auf eine individuelle Gestaltung oder inhaltliche
Auswahl der Webinare, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(12) Die Webinare werden von den Mitarbeitern des Anbieters durchgeführt. Der Partner hat
keinen Anspruch auf die Durchführung des Webinars durch einen bestimmten Mitarbeiter
des Anbieters, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(13) Der Partner wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Webinars keine Fragen zu
den Videoinhalten beantwortet werden. Grundsätzlich werden in den Webinaren nur Fragen
zu den Inhalten des jeweiligen Webinars zugelassen und ggf. beantwortet. Ein Anspruch auf
Beantwortung der Fragen und individuelle Hinweise im Rahmen der Webinare besteht
jedoch ebenfalls nicht.
(14) Dem Partner stehen in den Teilnehmerbereichen Gesprächsforen zur Verfügung, in
denen er sich mit anderen Teilnehmern austauschen kann. Die Gesprächsforen dienen dem
Erfahrungsaustausch. Der Anbieter wird diese Gespräche lediglich im Hinblick auf eine
respektvolle und angemessene Kommunikation sowie hinsichtlich offensichtlicher
Rechtsverstöße kontrollieren. Eine Beantwortung von Fragen durch den Anbieter ist nicht
geschuldet.
(15) Die Leistungserbringung erfolgt in deutscher Sprache.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Bei sämtlichen Preisen handelt es sich um Bruttopreise inkl. Mehrwertsteuer und anderer
Preisbestandteile.
(2) Der Anbieter stellt dem Partner verschiedene Zahlungsoptionen zur Verfügung.
a. Als Zahlungsoption kann der Partner die Bezahlung per SEPA-Lastschriftverfahren, auf
Rechnung, per Kreditkarte oder per Überweisung wählen. Die Basis für die Lastschriften
sind die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Partnern und dem Anbieter sowie
diese Regelung entstehen den Partnern keine zusätzlichen Kosten. Auf § 1 Abs. 1 wird
verwiesen; entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Partners sind nicht anwendbar,
sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
b. Als weitere Zahlungsoption bietet der Anbieter die Bezahlung über einen Ratenkredit an,
der überein kreditvermittelndes Unternehmen abgewickelt wird. Die Zahlungen im Rahmen
des Ratenkredits sind entsprechend den Bedingungen und Fristen zu leisten, die vom
Geldinstitut festgelegt wurden, mit welchem der Ratenkredit abgeschlossen wird. Die
Abwicklung der Zahlungen sowie die Verwaltung des Ratenkredits erfolgen direkt über das
Geldinstitut. Der kreditvermittelnde Dienstleister sowie der Anbieter unterstützen den
Partnern lediglich nach Kräften bei der Kommunikation mit dem Kreditgeber, übernehmen
jedoch keine Verantwortung für die Zahlungsabwicklung oder Kreditverwaltung.
(3) Die Zahlungsfristen und die vereinbarte Zahlungsmethode ergeben sich aus dem
zwischen dem Partnern und dem Anbieter geschlossenen Vertrag.
§ 4a Bonusprogramme und Rabatte
(1) Der Anbieter fördert die Partnerbindung, indem er Partnern, die eine spezifische
Programmerweiterung oder ein neues Programm erwerben, die Möglichkeit bietet, ein
zusätzliches Bonusprogramm ohne zusätzliche Kosten zu erhalten. Dieses Angebot
unterliegt den nachstehend definierten Bedingungen.
(2) Berechtigung für das Bonusprogramm:
a. Der Partner muss über ein aktives Programm bei dem Anbieter verfügen und darf aktuell
nicht mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Anbieter ohne rechtlichen Grund
im Rückstand sein. Zudem muss der Partner eine spezifische Programmerweiterung oder
ein neues Programm erwerben, das/die für die Teilnahme am Bonusprogramm qualifiziert.
Die jeweiligen Programme sind so gekennzeichnet, dass der Partner erkennen kann, dass
dieses Programm für die Teilnahme am Bonusprogramm qualifiziert.
b. Der Erwerb der Programmerweiterung oder des neuen Programms muss innerhalb eines
von dem Anbieter festgelegten Zeitraums erfolgen. Diese Zeiträume werden dem Kunden
von dem Anbieter rechtzeitig mitgeteilt oder ergeben sich aus den Programmen bzw.
Programmerweiterungen selbst.
c. Der Partner muss sämtliche vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Nick Geringer
GmbH erfüllt haben.
(3) Das zusätzliche Bonusprogramm wird dem Partner mit einem Rabatt von 100% auf den
regulären Preis gewährt, was bedeutet, dass der Partner das Bonusprogramm ohne
zusätzliche Kosten erhält, sofern die Teilnahmebedingungen erfüllt sind.
(4) Das Angebot für das zusätzliche Bonusprogramm mit 100%-Rabatt ist nicht mit anderen
Rabatten, Aktionen oder Bonusprogrammen des Anbieters kombinierbar.
(5) Die Nick Geringer GmbH behält sich das Recht vor, die Bedingungen des
Bonusprogramms jederzeit zu ändern oder das Bonusprogramm ohne vorherige
Ankündigung zu beenden, sofern keine berechtigten Interessen des Partners
entgegenstehen. Bereits in Anspruch genommene Rabatte bleiben von Änderungen oder
der Beendigung unberührt, sofern die Berechtigungskriterien vor der Änderung oder
Beendigung erfüllt wurden.
(6) Bei Missbrauch des Bonusprogramms durch den Partnern, einschließlich betrügerischer
Handlungen oder Handlungen in böswilliger Absicht, behält sich der Anbieter das Recht vor,
den gewährten Rabatt zurückzufordern und/oder den Partnern von der weiteren Teilnahme
am Bonusprogramm sowie von zukünftigen Rabatten und Promotionen auszuschließen.
§ 5 Mitwirkungspflichten, Pflichten des Partners
(1) Der Partner wird darauf hingewiesen, dass Mitwirkungspflichten neben den folgenden
Pflichten notwendig sein können. Der Anbieter wird den Partnern rechtzeitig auf diese
hinweisen. Der Partner wird darauf hingewiesen, dass für die Inanspruchnahme der
Dienstleistungen ein Laptop, Tablet oder ähnliche Geräte sowie bestimmte
Systemvoraussetzungen (im Folgenden insgesamt Voraussetzung) notwendig sind. Es
obliegt den Partnern, diese Voraussetzungen zu schaffen und während der Vertragsdauer
aufrecht zu erhalten.
(2) An den Webinaren werden weitere Partner des Anbieters teilnehmen.
(3) Der Partner hat eigenständig dafür Sorge zu tragen, keine Tatsachen zu verbreiten, die
gegen seine Verschwiegenheitsverpflichtung verstoßen können.
(4) Der Partner hat eigenständig dafür Sorge zu tragen, die Videos innerhalb des
vereinbarten Leistungszeitraums anzuschauen.
(5) Der Partner hat dem Anbieter die Änderung seiner persönlichen Daten während der
Vertragslaufzeit wie z.B. Adressen, E-Mailadressen o.Ä. unverzüglich mitzuteilen, sofern
dies für die Erfüllung des Vertrages notwendig ist.
§ 6 Mängelgewährleistung
(1) Die Mängelgewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Eine zusätzliche Garantie durch den Anbieter ist nicht möglich.
§ 7 Haftung
(1) Kann der Anbieter einen Leistungstermin aufgrund von höherer Gewalt, Streik, Krieg,
Aufruhr oder unverschuldeter Betriebsstörung oder Betriebsschließung oder Pandemien
nicht einhalten, entstehen keine Schadensersatzansprüche.
(2) Soweit ein Schaden des Partners leicht fahrlässig verursacht wurde, haftet der Anbieter
beschränkt:
Die Haftung besteht insoweit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist der
Höhe nach auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schäden begrenzt.
Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(3) Der Anbieter haftet im Falle eines nachweislichen Verzugsschadens maximal in Höhe
von 5% des Vereinbarten (Obergrenze), sofern der Verzugsschaden durch den Anbieter
leicht fahrlässig verursacht wurde. Hat der Partner einen geringeren Verzugsschaden
erlitten, kann er nur diesen gegenüber dem Anbieter geltend machen.
(4) Die Haftungsbeschränkung ist ausgeschlossen, wenn der Anbieter einen Mangel arglistig
verschweigt, es sich um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
handelt, soweit eine Verletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde sowie
bei Haftungen aus dem Produkthaftungsgesetz.
(5) Der Anbieter haftet nicht für einen persönlichen, wirtschaftlichen, unternehmerischen
oder sonstigen Erfolg des Partners.
(6) Der Anbieter haftet dem Partner nicht für Schäden, die ihm aufgrund der Verletzung
seiner Mitwirkungspflichten entstanden sind.
§ 8 Laufzeit, Vorzeitige Beendigung
(1) Ist der Partner Verbraucher und steht diesem ein Widerrufsrecht zu, kann er den Vertrag
innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne die Angabe von Gründen widerrufen.
Auf die Widerrufsbelehrung im Anhang wird verwiesen.
(2) Im Falle von mehreren Vertragsgegenständen kann der Partner auch lediglich den
Vertrag über die einzelnen Vertragsgegenstände widerrufen.
(3) Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem Angebot/Vertrag. Die ordentliche
Kündigung ist während der Laufzeit des Vertrages ausgeschlossen, wenn der Vertrag ein
festes Laufzeitende hat.
(4) Das Recht zur außerordentlichen bleiben hiervon unberührt.
(5) Die Kündigung bedarf der Textform.
(6) Einigen sich der Partner und der Anbieter einvernehmlich auf eine vorzeitige
Vertragsaufhebung, so ist der Partner verpflichtet, die bis zu diesem Zeitpunkt in Anspruch
genommenen Leistungen vollständig zu vergüten. Entstehen dem Anbieter zusätzliche
Aufwendungen aufgrund der vorzeitigen Beendigung ist der Anbieter berechtigt, diese dem
Kunden in Rechnung zu stellen, sofern der Anbieter die Der Anbieter wird den Kunden vor
der Vertragsaufhebung auf die zusätzlichen Kosten hinweisen.
§ 9 Urheberrechtsverletzung; Nutzungsumfang; Umgang mit Zugangsdaten
(1) Sämtliche Inhalte auf der zur Verfügung gestellten Inhalte unterliegen dem Urheberrecht.
(2) Die Inhalte werden dem Partner nur für die vertraglich vereinbarte Leistung zur
Verfügung gestellt. Eine Verwendung zu anderen Zwecken ist untersagt.
(3) Der Partner wird bei Vertragsschluss durch den Aufragnehmer darauf hingewiesen,
welche Inhalte er herunterladen darf. Für die Inhalte, die nicht heruntergeladen werden
dürfen, steht dem Partner ein einfaches, für die Dauer des Vertrages zeitlich beschränktes
Nutzungsrecht zur Verfügung. Für die Inhalte, die heruntergeladen werden dürfen, steht dem
Partner ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Verfügung. Die
eingeräumten Nutzungsrechte sind nicht ausschließlich.
(4) Das Aufzeichnen, Vervielfältigen oder sonstiges Kopieren der Inhalte oder Webinare, die
nicht heruntergeladen werden dürfen, ist untersagt.
(5) Die dem Partner zur Verfügung gestellten Zugänge, Login-Daten, etc. dürfen nicht an
Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch für etwaige Mitarbeiter des Partners.
(6) Die vertraglich geschuldete Leistung wird ausschließlich gegenüber dem Partner
erbracht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Er hat sämtliche, zur Verfügung gestellte
Login-Daten, Zugänge und Lehrinhalte vertraulich zu behandeln. Der Partner wird darauf
hingewiesen, dass eine Teilung des Accounts (Account Sharing) nicht zulässig ist. Dem
Partner ist es nicht gestattet, Dritten die Teilnahme an den Webinaren oder den Zugang zu
den Videos zu ermöglichen, die nicht Vertragspartner des Anbieters sind, sofern nichts
a n d e r e s vereinbart ist.
(7) Eine Anmeldung mit den Zugangsdaten ist nur auf 3 Geräten möglich. Werden darüber
hinaus Geräte zur Anmeldung mit den von dem Anbieter zur Verfügung gestellten Zugängen
genutzt, wird der Zugang für dieses Gerät blockiert. Der Partner hat die Möglichkeit, dem
Anbieter die Anzahl der Geräte zu erläutern und die Blockade aus dem System nehmen zu
lassen. Dem Partner wird empfohlen, dem Anbieter den Gerätwechsel im Vorfeld
mitzuteilen. Auf den übrigen Geräten ist der Zugang möglich. Der Anbieter versichert, die
Voraussetzungen der DSGVO und die Interessen des Partnern zu beachten.
§ 10 Schlussbestimmungen; Salvatorische Klausel
(1) Auf Vertrags- und sonstigen Geschäftsbeziehungen findet das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung. Die Anwendung von UN-Kaufrecht (sog. „CISG", das steht für
„United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods") ist
ausgeschlossen.
(2) Ist der Vertragspartner Verbraucher, bleiben zwingende Schutzvorschriften des Rechts
des Staates, in dem der Vertragspartner seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat,
anwendbar.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingung oder individuell
Vereinbarungen des Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
(4) Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem
Vertragsverhältnis Offenbach. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland oder einem EU- Mitgliedsstaat hat oder kein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt bekannt ist.
Offenbach am Main, 04.02.2025
